Ratssitzung am 22. Juni 2026

24.06.2026

Am 22. Juni 2026 trat der Rat der Stadt Wiesmoor zu einer öffentlichen Sitzung zusammen, um über eine Vielzahl wichtiger kommunalpolitischer Themen zu beraten und zu entscheiden. Die Ratsmitglieder Friederike Dirks, Reiner Zigan und Horst Eisenhauer nahmen für die Freie Wählergemeinschaft Wiesmoor (FWW) an der Sitzung teil und wirkten an den Beratungen und Beschlussfassungen mit. 

Der Rat der Stadt Wiesmoor befasste sich mit der Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Feuerwehr Wiesmoor. Die aktuelle Amtszeit von Gerd Buss endet am 30. Dezember 2026. In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wiesmoor am 9. Mai 2026 wurde Herr Buss erneut für dieses Amt vorgeschlagen. Die erforderliche Zustimmung des Kreisbrandmeisters liegt bereits vor.Auf Grundlage des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes ist die Ernennung durch den Rat der Stadt vorzunehmen. Die Verwaltung schlägt daher vor, Gerd Buss mit Wirkung zum 31. Dezember 2026 für weitere sechs Jahre zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Feuerwehr Wiesmoor zu ernennen. Die Berufung erfolgt im Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit. Der Rat beschließt, Herrn Gerd Buss ab dem 31. Dezember 2026 für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren als stellvertretenden Ortsbrandmeister der Feuerwehr Wiesmoor zu ernennen

Der Rat befasste sich weiterhin mit der Resolution "Rettet die Kommunen!". Hintergrund sind die zunehmenden finanziellen Belastungen der Städte und Gemeinden in Deutschland und Niedersachsen. Trotz steigender Ausgaben reichen die kommunalen Einnahmen vielerorts nicht mehr aus, um Pflichtaufgaben, Infrastrukturmaßnahmen und wichtige Leistungen der Daseinsvorsorge dauerhaft zu finanzieren. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat deshalb die Resolution "Rettet die Kommunen!" initiiert. Mit dieser werden das Land Niedersachsen und die Bundespolitik aufgefordert, die finanzielle Ausstattung der Kommunen nachhaltig zu verbessern und die kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern. Der Rat der Stadt Wiesmoor verabschiedet die Resolution "Rettet die Kommunen!" und schließt sich damit den Forderungen nach einer besseren finanziellen Unterstützung der Kommunen an. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die verabschiedete Resolution an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, die Fraktionen des Niedersächsischen Landtages, die örtlichen Landtags- und Bundestagsabgeordneten sowie den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund weiterzuleiten. 

Weiterhin wurde über die Festsetzung der Grundstückskaufpreise im neuen Baugebiet A 26 / Schwanenweg entschieden. Durch die Erschließung des Gebietes entstehen verschiedene Grundstücksarten, darunter Einfamilienhaus-, Mehrfamilienhaus-, Kanal- und Seegrundstücke.Die Preisgestaltung berücksichtigt die unterschiedlichen Lagequalitäten sowie die gestiegenen Erschließungs- und Baukosten. Insbesondere die Anlage eines Regenrückhaltebeckens und der Kanäle führt zu höheren Kosten bei den Kanal- und Seegrundstücken. Zudem haben die allgemeinen Preissteigerungen im Bausektor in den vergangenen Jahren die Kalkulation beeinflusst.Die Grundstückspreise im Baugebiet A 26 / Schwanenweg werden wie folgt festgesetzt:* Einfamilienhausgrundstücke auf der Nordseite: 105,00 €/m²* Mehrfamilienhausgrundstücke auf der Südseite: 135,00 €/m²* Kanalgrundstücke: 115,00 €/m²* Einfamilienhausgrundstücke am See: 145,00 €/m²Mit dem Beschluss legt die Stadt die verbindlichen Verkaufspreise für die Vermarktung der Grundstücke im neuen Baugebiet fest. 

Es wurde die 4. Änderung des Bebauungsplans B 8 "Sonnenblumenweg" als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ziel der Planänderung ist die städtebauliche Anpassung eines rund 8.956 m² großen Bereichs nördlich des Sonnenblumenwegs und östlich des Strohblumenwegs. Die Änderung dient der Innenentwicklung und Nachverdichtung von Wohnbauflächen. Dabei soll eine bislang vorgesehene Planstraße ("Planstraße B") entfallen, da keine weiteren Bauflächen erschlossen werden sollen. Stattdessen werden die betroffenen Grundstücke als allgemeine Wohnbaufläche ausgewiesen, um die Errichtung zusätzlicher Wohngebäude entlang des Sonnenblumenwegs zu ermöglichen. Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen fand vom 16. März bis 24. April 2026 statt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war nach den gesetzlichen Vorgaben nicht erforderlich. Mit dem Beschluss werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angepasste Wohnbebauung und die Nachverdichtung des Gebietes geschaffen. 

Der Rat beschloß die 4. Änderung des Bebauungsplans C 9 "Dahlienstraße" als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB). Ziel der Planänderung ist die städtebauliche Anpassung eines rund 4.586 m² großen Bereichs an der Dahlienstraße zwischen Wacholderstraße und Neuem Weg.Kern der Änderung ist der Wegfall einer bislang festgesetzten Wendefläche einer privaten Erschließungsstraße. Die betroffenen Flächen sollen künftig als allgemeine Wohnbaufläche sowie teilweise als private Verkehrsfläche ausgewiesen werden. Dadurch werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine sinnvollere Nutzung und Nachverdichtung des Gebietes geschaffen.Das Verfahren wurde als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt, da die Änderung der Innenentwicklung dient. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte vom 16. März bis zum 24. April 2026. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war nach den gesetzlichen Vorgaben nicht erforderlich.Mit dem Beschluss werden die Flächennutzung angepasst, die entbehrliche Wendefläche aufgehoben und zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Wohnbebauung geschaffen. 

Der Rat beschloß die 10. Änderung des Bebauungsplans C 3 "Ottermeer" zur Schaffung eines sogenannten Bestattungswaldes. Grundlage ist ein Antrag, der die Möglichkeit von naturnahen Bestattungen unter Bäumen schaffen soll. Für das Vorhaben wird eine Teilfläche nordwestlich der Bundesstraße B 436 und südwestlich der Straße "Am Stadion" planungsrechtlich angepasst. Künftig soll dort eine Fläche für Landwirtschaft und Wald mit der besonderen Zweckbestimmung "Bestattungswald" ausgewiesen werden. Alle übrigen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans bleiben unverändert. Das Bebauungsplanverfahren wurde eingeleitet, die Planunterlagen öffentlich ausgelegt und im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung war nach den gesetzlichen Vorgaben nicht erforderlich.Damit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um auf der vorgesehenen Fläche einen Bestattungswald und damit eine zusätzliche, naturnahe Bestattungsform in Wiesmoor zu ermöglichen. 

Der Rat beschloß eine Neufassung der Friedhofssatzung, die die bisherige Satzung aus dem Jahr 2007 mit den späteren Änderungen ersetzt. Ziel ist es, die Regelungen übersichtlicher zu gestalten und an die aktuellen Entwicklungen im Bestattungswesen anzupassen. Die neue Satzung gilt für die von der Stadt verwalteten Friedhöfe in Wiesmoor, Hauptwieke, Hinrichsfehn, Mullberg, Polder, Voßbarg, Wiesederfehn und Zwischenbergen. Der kirchliche Friedhof in Marcardsmoor ist davon nicht betroffen. Wesentliche Neuerungen sind die Erweiterung und Vereinheitlichung der Regelungen für Urnenbestattungen auf allen städtischen Friedhöfen sowie die Aufnahme von Vorschriften zu Gemeinschaftsgrabanlagen. Zudem wird erstmals die Möglichkeit geschaffen, auf dem Friedhof Wiesmoor-Mitte Urnenbestattungen im Wurzelbereich eines Baumes durchzuführen. Damit werden zusätzliche, naturnahe Bestattungsformen angeboten.Mit dem Beschluss werden die bisherigen Regelungen modernisiert, neue Bestattungsformen ermöglicht und die Friedhofsverwaltung an aktuelle Anforderungen angepasst. 

Der Rat beschließt eine Neufestsetzung der Friedhofsgebühren auf Grundlage einer aktuellen Gebührenkalkulation für die Jahre 2026 bis 2028. Ziel ist eine möglichst kostendeckende und rechtssichere Finanzierung des Bestattungswesens. Bei der Kalkulation wurde berücksichtigt, dass die Friedhofsanlagen nicht nur von Nutzungsberechtigten, sondern auch von der Allgemeinheit genutzt werden. Daher werden 5 % der Kosten als Allgemeinanteil von der Gebührenberechnung abgezogen. Die neue Kalkulation zeigt, dass die bisherigen Gebühren deutlich unter den tatsächlichen Kosten lagen. Deshalb sollen die Gebühren schrittweise angepasst werden. Vorgesehen ist unter anderem:* eine Gebühr von 50 % der ermittelten Kosten für den Erwerb von Nutzungsrechten,* eine vollständige Kostendeckung (100 %) bei Gemeinschaftsgräbern einschließlich Grabpflege sowie bei Bestattungs- und Friedhofsunterhaltungsgebühren,* eine Gebühr von 50 % der kalkulierten Kosten für die Nutzung der Friedhofskapelle und der Totenkammer. Die Gebührenkalkulation wurde durch ein externes Fachbüro erstellt und dient als Grundlage für die zukünftige Gebührenordnung. Damit werden die Gebühren an die tatsächlichen Kosten angepasst und die Finanzierung des Bestattungswesens langfristig auf eine tragfähige Grundlage gestellt. 

Der Rat beschließt die Neufassung der Verwaltungskostensatzung einschließlich eines aktualisierten Kostentarifs. Hintergrund ist, dass die bisherige Satzung aus dem Jahr 2004 sowie die zuletzt 2005 angepassten Gebührensätze nicht mehr den heutigen Verwaltungsaufwendungen und rechtlichen Anforderungen entsprechen.Im Rahmen der Überarbeitung wurden aktuelle Mustersatzungen und Kostentarife der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen sowie Erfahrungen anderer Kommunen berücksichtigt. Ziel ist es, die Satzung rechtssicher, übersichtlicher und an die tatsächlichen Kosten der Verwaltungsleistungen anzupassen.Dabei wurde festgestellt, dass der bisherige Kostentarif teilweise zu umfangreich war, da zahlreiche Gebühren inzwischen in anderen Satzungen und Gebührenordnungen geregelt werden. Deshalb wurde der Kostentarif überarbeitet, verschlankt und auf die tatsächlich durch die Stadt Wiesmoor zu regelnden Verwaltungsleistungen konzentriert. Mit dem Beschluss werden die Verwaltungsgebühren an die aktuellen Kostenstrukturen angepasst, die Satzung modernisiert und die Grundlage für eine künftig angemessene Kostendeckung der Verwaltungsleistungen geschaffen. 

Der Rat entscheidet über einen Antrag zur Aufstellung von fünf Hinweisschildern zur Entenfütterung an bekannten Hotspots im Stadtgebiet. Ziel des Antrags ist es, die Bevölkerung über die richtige und verantwortungsvolle Fütterung von Enten zu informieren und mögliche negative Auswirkungen auf Tiere, Gewässer und Umwelt zu vermeiden.Der Antrag wurde zunächst im Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz beraten und erhielt dort eine positive Beschlussempfehlung. Anschließend sprach sich auch der Verwaltungsausschuss für die Umsetzung aus. Damit soll die Öffentlichkeit sensibilisiert und ein verantwortungsvoller Umgang mit Wasservögeln gefördert werden. 

Reiner Zigan Ratsherr

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